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Automatische Maschine zur Herstellung von Spulennägeln

Das Prinzip vonAutomatische Maschine zur Herstellung von Spulennägeln

1. Schweißen Sie das Blech in einer geraden Linie und klemmen Sie dann die Spulennägel mit einer Klammer fest.Wählen Sie beim Schweißen zunächst den geeigneten Schweißbrenner entsprechend der Dicke der Stahlplatte aus und schweißen Sie dann die gewickelten Nägel entsprechend den Designanforderungen.
Generell empfehlen wir das Schweißen mit einem Argon-Lichtbogenschweißbrenner.Die Spule wird dann in einen Heizofen gelegt, um sie zu erhitzen, damit sie schmilzt und am Blech haftet, sodass die gewünschte Schweißnaht erzielt werden kann.
2. Befestigen Sie die Platte mit einer Befestigungsplatte auf der Werkbank und klemmen Sie die Stahlplatte oder andere Werkstücke mit einer Klemme fest.Beim Schweißen sollte darauf geachtet werden, das Werkstück je nach Bedarf so zu positionieren, dass es parallel oder senkrecht zur Kontaktfläche der Vorrichtung steht und ein gewisser Spalt zwischen dem Werkstück und der festen Platte des Arbeitstisches entsteht.
3. Wählen Sie entsprechend den unterschiedlichen Durchmessern der Spulennägel den entsprechenden Schweißbrenner zum Schweißen aus.Setzen Sie zuerst den Schweißkopf auf die Vorrichtung und befestigen Sie ihn. Schalten Sie dann den Netzschalter des Schweißbrenners und den Schalter der Luftpumpe ein, und der Schweißbrenner beginnt zu arbeiten.Beim Schweißen sollten Schweißer auf eine stabile Schweißqualität achten.Pumpen Sie das Gas im Schweißbrenner entsprechend einer bestimmten Durchflussrate zur Düse des Schweißbrenners und richten Sie dann die Düse zum Schweißen auf das zu schweißende Teil am Werkstück.
4. Fixieren Sie den Spulennagel mit geeignetem Druck auf dem Nagelwickler.Stellen Sie dann den Druckschalter so ein, dass die Spulennägel eine entsprechende Spannung erzeugen, sodass der Schweißvorgang mehrerer Spulennägel auf einer Linie abgeschlossen werden kann.Es ist zu beachten, dass während des gesamten Schweißprozesses eine gute Schweißqualität aufrechterhalten werden muss.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 08.03.2023